Hintergrund
Typische Brandschutzsysteme sind auf die Erfüllung von gesetzlichen Auflagen abgestellt.
Im Umkehrschluss bedeutet dies: Fehlen gesetzliche Auflagen und Vorschriften zum Einsatz von Brandschutzeinrichtungen, werden diese üblicherweise auch nicht eingesetzt.
Gesetzlich geregelt sind nur solche Brandgefahren, die in ihrer Folge vornehmlich Schädigungen Dritter verursachen (z.B. durch den Flammenübergriff auf andere Gebäudeteile bzw. Gebäude) oder in besonderem Maß die Umwelt belasten würden.
Alle hierzu üblichen Brandschutzsysteme, mit Ausnahme des Feuerlöschers, sind daher darauf ausgelegt, einen Vollbrand zu löschen. Auch hier ist der Umkehrschluss frappierend: Diese Systeme werden in der Regel erst aktiv, wenn ein wesentlicher Brandfortschritt eingetreten ist, der die erforderlichen, relativ hohen Auslösetemperaturen an den Detektionspunkten erreichen lässt; der Feuerlöscher ist nur nützlich, wenn jemand vor Ort ist, der ihn bedienen kann.
Der Schaden, der bei der anschließenden, systembedingt großflächigen Löschung einer solchen, herkömmlichen Löschanlage an Daten, Einrichtung und Aktenbestand entsteht, steht dem Schaden des Brandes nur geringfügig nach.
Die Abdeckung des unternehmerischen Risikos, des Falles also, dass Unternehmen durch einen Brandschaden ihre Handlungsfähigkeit und in der Folge Ihre Kunden verlieren, ist nicht durch gesetzliche Auflagen geregelt. Die Folge ist, dass der Markt hierzu bisher in aller Regel keine geeigneten Brandschutzsysteme bereithält.
Strategie - erhalten Sie Ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit!
Das Brandrisiko eines Unternehmens liegt nicht allein im Verlust von Daten, Akten oder Produktionskapazitäten. Das vorrangige Risiko liegt im Verlust der unternehmerischen Handlungsfähigkeit.
Bereits ein mittelschweres Brandereignis ist durch den Verlust eben dieser Handlungsfähigkeit und das Abwandern von Kunden zur Konkurrenz in weit höherem Maße schädigend als durch den Sachschaden.
Die Versicherung von Sachwerten ebenso, wie die des Produktionsausfalls decken nur einen Bruchteil der tatsächlichen Folgekosten, die durch den „Wiedereinkauf“ der alten oder neuer Kunden entstehen. In einer Zeit, in der Just-in-Time das vorherrschende Prinzip darstellt, können – je nach Branche – bereits einige Tage oder wenige Wochen Betriebsunterbrechung über den Fortfall selbst langfristiger Kundenbeziehungen entscheiden.
Langzeituntersuchungen zufolge melden ca. 70 % der Unternehmen, in denen es zu einem ernsthaften Brandereignis kommt, innerhalb der nächsten drei Jahre den Konkurs an. Da Brandereignis und Konkurs zeitlich relativ weit auseinanderliegen, wird der ursächliche Zusammenhang meist nicht mehr realisiert.